
DIERKES
RECHT einfach und professionell umwandeln
- Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
- Oldenburg
- Deutschland
Über DIERKES
Die Kanzlei Dierkes in Oldenburg bietet Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung an. Sie berät und vertritt Unternehmer aller Rechtsformen, deren Inhaber/Gesellschafter, Privatpersonen und Existenzgründer in gesellschafts-, wirtschafts- und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Kanzlei unterstützt bei Unternehmensumstrukturierungen, Existenzgründungen, wirtschaftlichen Entscheidungen, Projektmanagement und Digitalisierung sowie Management- und Strategiefragen. Die Beratung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich, auch in internationalen Projekten, und ist auf Deutsch, Englisch und Spanisch verfügbar.
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Profil übernehmen🔒Unternehmenshistorie von DIERKESGesperrt
- 1990Thorsten Dierkes war Beamter des gehobenen Dienstes in der Niedersächsischen Finanzverwaltung (Finanzamt Oldenburg und Finanzamt Cloppenburg).
- 1993Thorsten Dierkes erlangte den Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH).
- 1997Thorsten Dierkes erlangte den Abschluss als Diplom-Jurist.
- 1998Thorsten Dierkes war freiberuflicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Peter Feitsch – Otto Korte – Josef Dierkes (später: Otto Korte – Stefan Dierkes – Ulf Künnemann).
- 2000Thorsten Dierkes wurde Rechtsanwalt.
- 2000Thorsten Dierkes war Anwalt und Steuerberater bei BDO Deutsche Warentreuhand AG, Bremen.
- 2003Thorsten Dierkes wurde Steuerberater.
- 2006Thorsten Dierkes wurde Fachanwalt für Steuerrecht.
- 2007Thorsten Dierkes war Anwalt und Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers AG (pwc) / PricewaterhouseCoopers Legal AG, Düsseldorf.
- 2012Thorsten Dierkes war Berater der sambischen Finanzverwaltung Zambia Revenue Authority für zwei Jahre bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Lusaka, Sambia.
- 2014Thorsten Dierkes war Anwalt und Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers AG (pwc), Düsseldorf.
- 2017Thorsten Dierkes war Anwalt und Steuerberater bei einer großen Anwaltskanzlei in Oldenburg.
- 2019Die Kanzlei Dierkes – Rechtsberatung und Steuerberatung wurde gegründet.
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Profil übernehmen🔒Produkte & Dienstleistungen von DIERKESGesperrt
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Profil übernehmen🔒Referenzen von DIERKESGesperrt
- ZRZambia Revenue Authority
Modernisierung der Finanzverwaltung in Sambia (Zambia Revenue Authority) im Hinblick auf Arbeitsprozesse und Steuergesetzgebung
- JJUFUM
Gründung und Koordination des pro-bono-Juristennetzwerkes JUFUM (www.jufum.org) mit über 1.300 Mitgliedern
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Profil übernehmen🔒Häufig gestellte Fragen zu DIERKESGesperrt
Welche Strafe erwartet mich für die Steuerhinterziehung?
Dieses hängt im Wesentlichen von der Höhe der Steuerhinterziehung ab. Wer z.B. nur EUR 1.000 an Steuern hinterzieht, wird geringer bestraft als eine Person, welche EUR 500.000 an Steuern hinterzieht. Ebenso wird höher bestraft, wer schon einmal wegen Steuerhinterziehung beurteilt wurde. Aber hier spielen noch andere Umstände in die Bemessung einer Geldstrafe mit rein. Dieses ist immer ein Gesamtpaket.
Wovon ist die Höhe der Geldstrafe bei einer Steuerhinterziehung abhängig?
Die Höhe der Geldstrafe im Steuerstrafverfahren bzw. Steuerhinterziehungsverfahren ist im Wesentlichen abhängig vom netto pro Tag zur Verfügung stehendem Einkommen im Zeitpunkt der Verurteilung.
Muss ich ins Gefängnis wegen der Steuerhinterziehung?
Die meisten Personen, welche noch nie in ein Strafverfahren involviert waren und ein Schreiben vom Finanzamt für Fahndung und Strafsachen erhalten, stellen häufig die Fragen, ob diesen eine Gefängnisstrafe droht. Diese Frage ist verständlich, weil die Strafandrohung bei der Steuerhinterziehung im Gesetz neben der Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe vorsieht. In den wenigstens Fällen, kommt es zu der Verhängung einer Freiheitsstrafe.
Hat das Steuerstrafverfahren bzw. die Ermittlung wegen Steuerhinterziehung noch weitere Nebenfolgen für mich?
Ja, dieses kann sein. Die Nebenfolgen können zum Teil sogar viel gravierender sein als die Verurteilung wegen einer Steuerhinterziehung selbst (z.B. Verlust der Gaststättenkonzession, Erteilung der Gewerbeversagung, Verlust des Beamtenstatus etc). Siehe hierzu unseren gesonderten Blogbeitrag.
Was kostet mich die anwaltliche Verteidigung bei einer Steuerhinterziehung durch die Kanzlei Dierkes?
Dieses kann nicht pauschal beantwortet werden. Dieses wäre vergleichbar, als wenn Sie beim Arzt wegen Bauchschmerzen telefonisch anrufen und nachfragen, was eine Therapie kostet. Eine realistische Aussage ist hier beim Arzt genauso wie bei uns nicht möglich. Der Arbeitsaufwand für die Verteidigung hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Ermittlungsakte einen Umfang von 40 Seiten hat oder einen Umfang von über 13.000 Seiten (einer unserer großen Fälle). Auch macht es einen Unterschied, ob große Datenmengen ausgewertet werden müssen. Ist es ein komplizierter Sachverhalt, in dem auch die Interessen von anderen Personen (z.B. Beteiligte an der der Steuerhinterziehung) berücksichtigt werden müssen oder kann Ihre Verteidigung isoliert betrachtet werden, so dass keine Absprachen erfolgen müssen.
Können wir nicht eine Pauschale für die Verteidigung vereinbaren?
Das Anliegen ist verständlich. Jedoch kann vor der Einsicht in die Ermittlungsakte der Arbeitsaufwand überhaupt nicht abgeschätzt werden. Daher wäre die Vereinbarung einer Pauschale ein „Blindflug“ und wäre in den seltensten Fällen sachgerecht und fair. Vor diesem Hintergrund rechnet die Kanzlei Dierkes nach Zeitaufwand ab.
Wieso muss ich grundsätzlich einen Kostenvorschuss bezahlen? Kann ich nicht erst nach dem Ende der Verteidigung bezüglich der Steuerhinterziehung bezahlen?
Zum einen sehen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie auch die Steuerberatergebührenordnung die Zahlung von Kostenvorschüssen auf das Honorar vor. Zum anderen ist es aber häufig so, dass Beschuldigte von zum Teil sehr hohen Steuernachzahlungen bedroht sind. Häufig trifft die Steuernachzahlung die Beschuldigten schwerer als die zu erwartende Geldstrafe. Je nach Steuerhinterziehung kann die Nachzahlung z.B. von EUR 500,00 bis mehreren Millionen EUR betragen. Wenn dann die Kanzlei Dierkes das Honorar erst in Rechnung stellen würde, nachdem das Finanzamt die Steuerforderungen schon vollstreckt hat, ist der Beschuldigte manchmal gar nicht mehr in der Lage, unser Honorar zu begleichen. Ggf. meldet der Beschuldigte im Rahmen der Vollstreckung durch das Finanzamt auch die Privatinsolvenz an. Dann hätte die Kanzlei Dierkes unter Umständen unter hohem Sach- und Personalkosteneinsatz Beratungsleistungen erbracht, welche dann schließlich vom Beschuldigten nicht mehr bezahlt werden (können).
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Honorare der Kanzlei Dierkes?
Ob der von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutz auch unsere Kosten abdeckt können wir nicht wissen. Dieses hängt ganz davon ab, welchen Rechtsschutz Sie versichert haben. Es gibt hunderte von verschiedenen Versicherungstarife in Deutschland. Ob die Steuerstrafverteidigung versichert ist, müssen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler oder am besten direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Deckungsanfrage erfragen. Erst dann haben Sie die Gewissheit, ob Sie dieses Lebensrisiko der Steuerhinterziehung versichert haben.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die gesamten Honorare der Kanzlei Dierkes?
Auch dieses hängt vom Versicherungstarif ab. Sofern das Risiko versichert wurde, zahlen die Rechtsschutzversicherung im Regelfall nur die Honorare, welche nach dem RVG abgerechnet werden können. Zeithonorare werden im Regelfall nicht übernommen, sofern nicht ein spezieller Strafrechtsschutz abgeschlossen wurde. Einen etwaigen Differenzbetrag zwischen den Honoraren nach dem RVG und dem Zeithonorar müssten Sie dann ggf. selbst bezahlen. So kann es auch sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Steuerverfahren übernimmt, nicht jedoch die Kosten für die Strafverteidigung.
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